Ausbildungsverpflichtung

Seit dem 1. Januar 2016 ist im Kanton Aargau das revidierte Gesundheitsgesetz mit Ausführungsbestimmungen in der Gesundheitsverordnung in Kraft. Darin wird die Ausbildungsverpflichtung für Institutionen im Gesundheitswesen (Spital, Pflegeeinrichtungen, Spitex) geregelt.

Mit diesem innovativen und nachhaltigen gesundheitspolitischen Ansatz soll genügend und ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal sichergestellt werden.

Konkret umgesetzt wird die Ausbildungsverpflichtung mit einem Bonus-Malus-System. Das heisst: Überdurchschnittliche Ausbildungsleistungen werden mit einem Bonus abgegolten, unterdurchschnittliche Ausbildungsleistungen müssen mit dem dreifachen Differenzbetrag in einen Ausbildungspool abgegolten werden. Seit 2016 sind Leistungserbringer, die das Soll an Ausbildungsplätzen nicht erreichen, gesetzlich zu einer Ersatzabgabe (Malus) verpflichtet. Leistungserbringer, welche das Ausbildungspunkte-Soll übertreffen, erhalten in Form eines Bonus einen Beitrag im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Das Gässliacker ist bestrebt, die Ausbildungsverpflichtung zu erfüllen und freut sich auf Lernende und ihre wertvollen Inputs.