Unsere Qualität wird regelmässig überprüft.
Die Leistungserbringer der Langzeitpflege sind für die Qualitätssicherung grundsätzlich selbst verantwortlich. Gleichzeitig müssen Sie im Kanton Aargau zuhanden des Departements Gesundheit und Soziales periodisch einen entsprechenden Nachweis erbringen. Anhand des Qualitäts-Reportings kann der Kanton die von den Leistungserbringern durchgeführten Selbstbewertungen jederzeit überprüfen.
Die Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege müssen sich zudem extern auditieren lassen. Ab dem Jahr 2016 geschieht dies alle vier Jahre. Grundlage dafür sind die Daten des eingereichten Qualitäts-Reportings und die vorgegebenen sowie ausgewählten Themenfelder der Qualitätsentwicklung. Mit diesen Audits wird überprüft, ob die Angaben des jährlichen Qualitäts-Reportings (Ist-Wert) zutreffen und ob in der Institution Abweichungen vom Soll-Wert analysiert und allfällige Verbesserungen umgesetzt werden.
Das Gässliacker hat im Oktober 2023 sein Audit mit Bravour bestanden.